Juristische Noten – Prädikat „wertvoll“

von Dominik ·

Es ging und geht durch alle Medien – die Durchschnittsnoten an deutschen Universitäten werden immer besser. Die FAZ titelte in ihrem Ressort Campus: "Noteninflation - Einser für alle" und berichtete, dass der Wissenschaftsrat, ein Beratergremium der Bundesregierung, im November vergangenen Jahres den dritten Arbeitsbericht „Prüfungsnoten in Hochschulen“ vorgelegt habe und das eindeutige Ergebnis laute, dass die Noten „sehr gut“ und „gut“ im Prüfungsjahr 2011 an knapp 80 Prozent der Diplom- und Magister-Absolventen vergeben wurden. Die Tendenz geht damit eindeutig zu den sog. „Kuschelnoten“ – lieber eine gute Note in einer Arbeit vergeben, als diese kritisch zu überprüfen und sich aufgrund der schlechten Bewertung Nachfragen oder Kritik in der Sprechstunde anhören zu müssen.
Nur wir Juristen (und einige andere Studiengänge neben uns, genannt sei insb. Medizin und die Ingenieurstudiengänge) halten an unserem Punktesystem fest und sind heilfroh, wenn wir gerade mal 9 Punkte – also die Hälfte der maximalen Punkteskala – erreichen und nennen das dann „Prädikatsexamen“. Darüber hinaus reichen „schon“ 4 Punkte (wohl gemerkt: von insgesamt 18 Punkten) für das Bestehen einer juristischen Klausur aus.
Schaut man sich die Durchschnittsnoten des ersten juristischen Examens an, so sind wir weit von den Kuschelnoten entfernt: Im Bundesdurchschnitt erreichten gerade mal 0,13 % im Ersten Examen ein Sehr gut, 2,32 % ein gut, 12,9 % ein VB und der Rest verteilt sich ungefähr gleichmäßig zwischen befriedigend, ausreichend und nicht bestanden - ca. 25 % ! (Ergebnisse erste juristische Staatsprüfung).
Die Nach- und Vorteile dieser Notengebung möchte ich aus der Perspektive verschiedener Blickwinkel betrachten und dazu Stellung nehmen, warum sich an dieser Praxis nichts ändern sollte.
Aus dem Blickwinkel eines Jura-Studenten:
Der vielleicht in der Oberstufe ganz ambitionierte Schüler, der mit guten bis sehr guten Noten in der Schule sehr gut zurecht kam, wird vom Übergang von der Schule ins Jura-Studium erst einmal mit der harten Realität konfrontiert: Sehr gute und auch gute Noten werden rar gesät und selbst für ein vollbefriedigend wird man hart (insbesondere mit sich selbst) zu kämpfen haben. Dieser „Kampf“ zieht sich bis zum Examen durch – zwei fehlgeschlagene Versuche, danach ist man für immer und im gesamten Bundesgebiet für das Jura-Studium gesperrt und kann nichts aufweisen, bis auf den „Titel“: „Abiturient mit Rechtskenntnissen“. Selbst wenn aber mal eine vollbefriedigende oder bessere Leistung erbracht wird, hat diese keine Auswirkungen auf die Examensnoten, die sich nur aus den Examensklausuren, einer mündlichen Prüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung zusammensetzt – alle vorhergehenden Noten gehen überhaupt nicht in diese Bewertung mit ein.
Und die Noten? Diese entscheiden über den gesamten weiteren beruflichen Weg: Wer zwei vollbefriedigende Examina vorweisen kann, hat beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt – wohl gemerkt, dass dies der geringste Teil der Abgänger erreicht. Der Rest muss kämpfen oder versuchen durch Zusatzqualifikationen Pluspunkte bei Arbeitgebern zu sammeln (wobei diese nicht den Wert haben und nicht so viel von den Noten wettmachen können, wie in anderen Studiengängen).
Am Ende mit zwei Examina in der Tasche besitzt der Volljurist zwar die „Befähigung zum Richteramt“ – doch ist dieser Weg auch nur für Personen mit zwei vollbefriedigenden (oder besseren) Examina offen (wobei es hier die Tendenz zu geben scheint von diesen hohen Anforderungen Abstand zu nehmen), alle die diese Ergebnisse nicht erzielt haben, werden nur schwerlich Zugang zu solchen Ämtern bekommen. Aber selbst mit einem befriedigenden Examen stehen die Türen für eine Verwaltungslaufbahn oder als Unternehmensjurist („Syndikusanwalt“) noch weit offen, wenn der Kandidat über gewisse Zusatzqualifikationen verfügt (z.B. gute Fremdsprachenkenntnisse, Zusatzausbildungen). Wer sich hingegen im „nur“ ausreichenden Bereich um die vier Punkte bewegt, wird sich quasi zwangsläufig selbstständig machen müssen, über viel Vitamin B in eine Kanzlei kommen oder sich durch Gelegenheitsjobs über die Runden retten müssen.
Das gleiche Bild gilt für Personen, die eine Promotion planen – auch hier verlangen die meisten Promotionsordnungen mindestens ein vollbefriedigendes Examen.
Mit den Worten von Constantin Baron van Lijnden zusammengefasst: „Sowohl die berufliche Perspektive als auch akademische Weiterbildungsmöglichkeiten und Chancen auf den Staatsdienst werden durch die Examensnote nicht bloß beeinflusst, sondern in Stein gemeißelt - eine in dieser Radikalität wohl einmalige Situation“ (Zum Artikel "Vier gewinnt nicht!").
Aus dem Blickwinkel von potentiellen Arbeitgebern (Kanzleien, Unternehmen usw.):
Durch diese Praxis der Punktevergabe gibt es aber den großen Vorteil gegenüber anderen Studiengängen: Unsere Abschlussnoten sind noch wirklich vergleichbar! Sie sind nicht beeinflusst von einzelnen Prüfern (insb. Im staatlichen Teil der Pflichtprüfung) und weisen daher eine hohe Aussagekraft auf. Dabei zählen bei Arbeitgebern hauptsächlich die Ergebnisse in den staatlichen Klausuren, die Schwerpunktbereiche spielen nur eine Nebenrolle, denn diese sind nur bedingt vergleichbar aufgrund der Uneinheitlichkeit der Bewertung an den einzelnen Universitäten und den Lehrstühlen. Die staatlichen Noten geben einen wirklichen objektiven Vergleichsmaßstab (soweit das bei Prüfungsleisten möglich ist) her.
Darüber hinaus gilt die deutsche Juristenausbildung als eine der Besten der Welt (gerade weil wir so komplexe Sachen wie das Trennungs- und Abstraktionsprinzip in unserer Rechtsordnung besitzen). Ausländische Kanzleien und Firmen greifen gerne auf deutsche Juristen zurück, selbst wenn die Noten nicht im obersten Bereich kratzen.

Aus der Sicht eines Prüfers:
Den Prüfern wird in vielen Prüfungsarbeiten während des Studiums nahe gelegt doch das gesamte Notenspektrum auszuschöpfen, was jedoch nur selten tatsächlich der Fall sein wird. Dabei bedeutet die Notenstufe „gut“, dass es sich um eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung handelt und „sehr gut“, dass die Leistung „besonders hervorragend“ ist (Auszug aus der Bundesnotenverordnung). Die Noten weisen somit deutlich darauf hin, dass genau diese Prüfungsleistung des Studenten sich wesentlich von der durchschnittlichen Leistung anderer Prüflinge abhebt. Daher liegen die Masse der studentischen Leistungen im durchschnittlichen Bereich und eine Großzahl der Studenten sogar im unterdurchschnittlichen Bereich. Dies lässt sich zum Teil damit erklären, dass für ein überdurchschnittliches Ergebnis einfach ein „mehr“ gefordert wird, was die Studenten häufig nicht leisten. Man braucht einen besonderen Kniff oder einen besonderen Anknüpfungspunkt in seiner Klausurlösung, ohne den die Lösung im besten Fall durchschnittlich sein kann.
Fazit:
Insgesamt sollte sich meiner Meinung nach nichts an der Bewertung im juristischen Studium ändern. Insbesondere sollte auf keinen Fall der Schwerpunktprüfung ein noch größerer Raum als der bisherige Anteil von ca. 30 % an der Gesamtnote eingeräumt werden, denn durch jede Erhöhung geht ein Teil der Objektivität des Staatsexamens verloren. – Genau die Objektivität, die wir uns durch unsere strikte Notengebung selbst erarbeitet haben.
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Es ist nicht ganz einfach im Stress des ersten Examens sich einen Überblick über die Möglichkeiten des Referendariats zu verschaffen. Da die Bundesländer verschiedene Regelungen haben, ist es ratsam sich vor dem Referendariat über die jeweiligen Möglichkeiten zu informieren. Denn eine gute Entscheidung lässt sich nur dann treffen, wenn man auch alle Variablen kennt. Es lohnt sich daher frühzeitig die notwendigen Informationen zum Referendariat und den Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes einzuholen. Wir haben aus diesem Grund einen kostenfreien Workshop auf die Beine gestellt, der Dir genau dabei hilft! Alle Informationen zum Workshop.

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Kommentare

Gast
So, 07/04/2013 - 01:16

Ich sage es vorab: Ich bin eigentlich jemand, der von dem derzeitigen Notensystem profitiert, also sozusagen "gut davon kommt", aber: Warum genau ist unser Notensystem "besonders wertvoll"?? Vergleichbarkeit allein kann kein Kriterium sein. Wie sieht es mit der Ausgewogenheit aus? Wir sind uns einig, dass eine Notenvergabe, bei der man mit 1,7 enttäuscht sein muss, nicht der Sinn der Sache sein kann. Aber: Ist es gerecht, dass der "Durchschnitt" bei einem ausreichend bzw. bei einem mangelhaft herumdümpelt? Müsste nicht eigentlich nicht das "befriedigend" den Durchschnitt in etwa abbilden? Wie ist es um die Ausgewogenheit eines Notensystems bestellt, bei dem ein "Sehr gut" seltener ist als Hühnerzähne? Ist es nicht eigentlich ein System, dass dem Genie bzw. dem Überflieger dienlich ist, aber den "Normalo" nur frustriert? Haben Sie nicht schon einmal an eigener Person oder bei anderen erlebt, dass die juristische Notenvergabe systematisch aufs Selbstbewusstsein schlägt und ungesundes Konkurrenzdenken befeuert? Ist das Sinn eines Notensystems? Schlagen sich erhöhte Anstrengungen wirklich unmittelbar in besseren Noten nieder? Und warum ist eine stringente Notenvergabe automatisch auch objektiv? In dieser Aussage steckt wenn nicht schon ein Logikfehler, so doch zumindest ein vorschneller Schluss. Mal ehrlich: Wenn 15 % durch das Notensystem profitieren und 85 % davon eher benachteiligt werden - ist es dann BESONDERS wertvoll? Meiner Meinung nach ist es nicht Aufgabe eines Punktesystems, eine elitäre Aussiebung zu betreiben (natürlich ist auch die Noteninflation keine Lösung - aber vielleicht sollte man auf ein stoisches Mittelmaß zusteuern?). Zumindest nicht, wenn andere Qualifikationen dagegen eher blass aussehen. Nochmals: Ich schreibe 75 % meiner Klausuren mit 10 Punkten oder mehr. Dennoch erachte ich dieses Notensystem als nicht gerecht. Aussagekräftig nach oben hin: Ja, definitiv. Aussagekräftig nach unten hin, ausgewogen, (für die "Masse") leistungsfördernd: Nein! Und solange nicht zumindest ein Teil meiner Fragen beantwortet werden, lass ich mich nicht vom Gegenteil überzeugen. Klar, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Und das ist auch OK so Wink

Ein letzter Kommentar: Besonders schade finde ich, dass die Conclusio "besonders wertvoll" gezogen wird, weil es für die Prüfer eine differenzierte Bewertung ermöglicht. Aus der "Sicht es eines Jurastudenten" schneidet es auch bei Ihnen schlecht ab. Erlauben Sie mir also eine letzte Frage: Entscheidet sich die Frage, ob das Notensystem gut ist, nicht vorwiegend aus der Sicht der Studenten?

LG

Gast
So, 07/04/2013 - 01:18

...nicht von besonders wertvoll. Meine Aussagen behalten dadurch aber ihre Geltung.

Gast
Fr, 26/04/2013 - 23:58

Besonderes Juristen Noten,alle Mediziner haben Supernoten? noten zeichen des Gelogenheit Mediziner und Psychologen haben auch mit ausreichend bestanden aber haben alle arbeit nur bei Juristen nicht und das Zeichen des Schwindel und Gelogenheit,nach Zwei Jährigen Berufserfahrung werden noten nicht mehr gefragt,Intelligent und Schlauheit das Kann man nicht Lernen und im beruf Wichtige als Noten,das audreichen hat Verloren das ist ein menschenrecht verletzun und diskriminirung und unziwilisiert, ausreichen heißt bestanden,

Gast
Fr, 07/02/2014 - 16:14

Sie sprechen aus, was ich bei Juristen bemerke. Fehlende Intelligenz und Interesse die Wahrheit offenzulegen, selbst wenn ihnen die Tatsachen vorgelegt sind.

Intelligenz sieht das Ganze ohne sich ablenken zu lassen. Diese Qualität der Intelligenz ist Energie.

Gast
Sa, 18/05/2013 - 23:04

Nur die Juristen, Mediziner mit ausreichen werden Akzeptiert, Psyschologen Lehrer Ingenieure nur Juristen nicht, Mediziner Noten 3von5 Lehrer 2von 5 Psyschologen 2von5 nur Juristen 5von5 das ist ein Kollegiales Neid Noten Kein Zeichen für Intelligent und Schlauheit und Fleiß Warum alle Europäische Länder bestanden ist bestanden. Man darf nicht Menschen Erniedrigen und Gefühleverletzen weil in der Prüfung nicht geklappt Intelligente Menschen Können auch Richter Werden es Gibt Viele Präsidenten und Außenminister Ohne Noten das ist ein System der unzivilisation, das muss endlich Schluss mit begtenzung der Gedanken Schluss mit Naive Philosophien

Gast
So, 19/05/2013 - 16:34

was Jura Studium Deutschland Soll sich an die Welt anpassen, allein der Prüfung muß Geschrieben und nicht mit Leptop sowas .......

admin
Mo, 20/05/2013 - 13:44

Wir freuen uns sehr über jeden Kommentar, der hier auf der Seite abgegeben wird und der auch unseren Autoren und Bloggern zeigt, dass ihre Artikel gelesen und als diskussionwürdig betrachtet werden - genau das wollen wir!

Wir würden aber darum bitten, Kommentare zu veröffentlichen, die man auch lesen und verstehen kann! Denn nur so können wir auch auf die Kommentare reagieren und nur so können andere an der Diskussion teilhaben.

Gast
Di, 12/11/2013 - 21:37

Deutsche Sprache, jemand hat das Ihnen bei Gebracht das Sie Deutsch Lesen und Schreiben ,das ist aber Kein künst, mir hat Keiner die Deutsche Sprache beigebracht ich habe alles Selber gelernt, da ich immer gearbeitet, die haben mir kein zeit gegeben zum lernnen, ich bin Stoltz was ich ohne Lehrer und schule was geleistet habe, das ist eine Leistung und Intelligent Noten! es Tut mir leid Noten Kein beweis für Intelligent und Flexibilität,ich betrachte Noten für facidioten

Gast
Di, 11/06/2013 - 11:52

"nach Zwei Jährigen Berufserfahrung werden noten nicht mehr gefragt"

Ich möchte nur kurz auf diese Aussage zurückkommen, die stimmt und nicht stimmt. Wenn man seine Examen mit zweimal befriedigend bestanden hat, was keine Schande ist, reicht es sicherlich nicht für die Großkanzlei, das Richteramt, die Staatsanwaltschaft oder den höheren Dienst im Ministerium oder beim Bundeskartellamt. Das ist nun einmal Fakt. Und daran wird auch Berufserfahrung leider nichts ändern können. Auch nach fünf Jahren durchaus erfolgreicher Arbeit in einer kleineren Kanzlei wird der Kandidat für die aufgezählten Arbeitgeber nicht in Frage kommen.

",Intelligent und Schlauheit das Kann man nicht Lernen und im beruf Wichtige als Noten"

Die Aussage hat ihre Berechtigung, sie gilt jedoch für sämtliche Absolventen der Rechtswissenschaft, egal welche Note diese haben. Nun bin ich einer der Profiteure der Benotung der Juristen und darf mich zweier Prädikatsexamen rühmen und vielleicht ist es auch allein deswegen, dass ich das Benotungssystem in Ordnung finde wie es ist, die Chance über Schwerpunkt Punkte "rauszuholen" mit eingerechnet. Die juristische Benotung hat meines Erachtens noch echte Aussagekraft und Studenten oder Referendare, die sich richtig reinhängen, können über ihre Examensnote demonstrieren, dass sie hart gearbeitet haben.

Wenn ich mir die Benotung zum Beispiel in den Sozialwissenschaften ansehe, verstehe ich nicht, warum sich die Studenten darüber nicht aufregen. Denn wenn alle eine Eins haben, hat sie im Endeffekt keiner mehr.

Gast
Mi, 13/11/2013 - 21:53

man Kann nicht mit Noten alle Gesetze im Kopf Regitrieren, da Zählt nur die Berufserfahrung, beweis in Deutschland sind nicht mehr als 3 mit note 1 bestanden, wer 8 Jahren lang gelernt und alles bestanden der ist Kein dummer, Viel die haben bei der Prüfung Kein glück gehbt

Gast
Mi, 13/11/2013 - 21:38

Warum die Medizin Noten sind Schwerer als Juristische noten, Obwohl das Medizin hat mehr Verantwortung als Jura,Referendariat Ohne Berufserfahrung ,Quatsch,

Gast
Mi, 13/11/2013 - 21:42

Verbesserung!!! Warum die Medizin noten nicht so Schwer wie Juristische Noten, bei Juristen sind die noten Schwerer als Medizin, ein Mediziner hat mehr Verantwortung als Jurist

Gast
Fr, 30/05/2014 - 14:02

(Sprache) ohne Lehrer/Schule erlernen - schön und gut. Das nützt der Allgemeinheit aber auch nur dann etwas, wenn sie verständlich ist. Bei einigen Kommentaren verschließt sich mir der Inhalt völlig. Es kann nicht sein, dass man wahllos Wörter aneinanderreiht und darauf hofft, dass diese Sinn ergeben. Das nervt (mich) nur und sorgt dafür, dass ich an so mancher Intelligenz zweifle...
Wenn man - wie von "der Rentner" angesprochen - am besten auf Noten verzichten sollte, da diese nur für Fachidioten (war dieser Ausdruck mit "facidioten" geminnt?!) seien, dann können wir uns gerne nach dem Abitur (das ja dann wohl besser auch abgeschafft werden sollte) alle in einem Stuhlkreis versammeln, eine Problemkerze anzünden und darüber reden, was jeder einzelne später beruflich machen möchte. Haben wir das dann für jeden herausgefunden können wir eine Bescheinigung ausstellen, in der attestiert wird, dass man für den zukünftigen Beruf geeignet ist und sich das Wissen bis zum Berufsstart selber aneignen wird. Ich denke damit sollte jeder Arbeitgeber zufrieden sein oder?
Ich frage mich ernsthaft wie solche Leute wie "der Rentner" zu ihrer Berechtigung zum Leben gekommen sind. Im Lotto kann er sie nicht gewonnen haben, da er zu diesem Zeitpunkt schon geboren war. Naja, ich schiebe es mal auf einen statistischen Fehler...

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