Danke, Uli Hoeneß...

von admin ·

Hoeneß, Hoeneß und noch einmal Hoeneß – der Name geistert momentan durch die Presse wie kein anderer. Mithalten kann da vermutlich nur noch der vermeintlich Irre aus Nordkorea - Kim Jong Un. Ob es nun um das große Halbfinalspektakel, den Transfer von Mario Götze vom BVB zu den Bayern oder um diese peinliche Geschichte mit den Steuern geht.

Dabei macht Uli Hoeneß mit seinem Problem, Steuern zu bezahlen, vor allem eins – er tut uns einen riesigen Gefallen. Denn der Bayern – Boss gießt neues Öl ins Feuer der Diskussion um das Thema Steuern und deren Abführung. Hierfür ist ihm zu danken! Für viel mehr dann aber auch nicht mehr...

Gleichwohl scheint diese Diskussion irgendwie in die falsche Richtung zu laufen. Während sich Angela Merkel enttäuscht von Herrn Hoeneß zeigte, denkt der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel über eine Verschärfung der Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige nach und steht damit anscheinend nicht ganz auf einer Linie mit Peer Steinbrück (siehe hierzu: http://www.n-tv.de/sport/fussball/Uli-Hoeness-sagt-leise-sorry-article10...). Die eigentliche Frage müsste dabei aber lauten, warum Steuern überhaupt hinterzogen werden und wie dies zukünftig zu verhindern ist. Das gelingt meines Erachtens jedoch nicht über eine Anhebung der Voraussetzungen der Selbstanzeige.

Der Sinn der Selbstanzeige ist vergleichbar mit der Möglichkeit des strafbefreienden Rücktritts bei der Versuchsstrafbarkeit gem. § 24 StGB. Dahinter verbergen sich verschiedene Gedankengänge (vgl. dazu Wessels/Beulke § 14 Rn. 626.), die sich mehr oder weniger wie folgt zusammenfassen lassen können: Ein Täter, der sich in das Unrecht begeben hat, gleichwohl aber freiwillig dafür sorgt, dass dieses Unrecht wieder ausgeglichen wird, soll aufgrund dieses Ausgleichs nicht bestraft werden, da eine derartige Maßnahme jeglichen Anreiz zu Nichte machen würde, das Unrecht wieder ausgleichen zu wollen.

Anders gesagt – wird der Täter so oder so bestraft, dann kann es ihm herzlich egal sein, ob er noch etwas unternimmt, um das Unrecht aufzuwiegeln. Im Falle der Selbstanzeige wird er sogar noch mehr unternehmen, um das begangene Unrecht zu verschleiern. Hinzu kommt, dass es auch bei der Selbstanzeige um eine gewisse Form der Freiwilligkeit geht – ist einem das Finanzamt schon auf der Spur, beispielsweise in Form einer Außenprüfung, dann ist die Möglichkeit der Selbstanzeige bereits verbaut. Gleichwohl stellt sich hier dann schon die Frage, was an Freiwilligkeit noch bleibt, wenn die Daten-CD bereits gekauft ist.

Unabhängig davon bedarf es einer Abkehr von der Diskussion um das Thema Selbstanzeige und einer Hinkehr zu einer – vor allem von der Parteipolitik unabhängigen – Diskussion um ein einfaches, verständliches und gerechtes Steuersystem. Um es mit den Worten von Dieter Birk zu sagen: „Bereitschaft zur Steuerehrlichkeit gründet sich nicht auf staatlicher Kontrolle und Strafe, sondern vor allem auf einem verständlichen und an nachvollziehbaren Regeln orientierten Steuersystem. [...] Steuerrecht ist als Pflichtenrecht auf Akzeptanz angewiesen. Diese Akzeptanz kann es nur gewinnen, wenn es nachvollziehbare Strukturen aufweist und auf überzeugenden Prinzipien beruht, die sich am Postulat der steuerlichen Lastengerechtigkeit orientieren“ (Birk, Dieter. Steuerrecht, 13. Auflage, Heidelberg 2010, Rn. 2ff.)

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