Die Hausarbeit im Jurastudium I - Wie fange ich bloß an?

von admin · Hausarbeit, Klausur und Co

Die Hausarbeiten - Zeit im Jurastudium hat mal wieder begonnen – Grund genug für uns, Euch mit allgemeinen Hinweisen und wertvollen Tipps zu versorgen, die Euch die Bearbeitung Eurer Hausarbeiten vereinfachen sollen. Dies geschieht in mehreren Beiträgen. Dieser erste Beitrag handelt auch gleichzeitig von der ersten Phase der Hausarbeit:

Wie fange ich bloß mit der Hausarbeit richtig an? Wie gehe ich am besten vor? Und wie bekomme ich nur den ersten Satz vernünftig formuliert? Das sind alles Fragen, die mich während meiner ersten Hausarbeiten sehr quälten. Man steht vor einem unbekannten Sachverhalt mit durchaus unbekannten rechtlichen Problemen und sieht erst einmal den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Hier heißt es erst mal, Ruhe bewahren und nicht gleich in Panik ausbrechen. Die meisten Hausarbeiten sind geradezu darauf ausgelegt, dass sich der Bearbeiter einen Weg durch das unbekannte, dschungelartige Dickicht bahnen soll. Man könnte sagen – Hausarbeiten wollen gerade, dass man in relativ unbekanntem Terrain unterwegs ist und sich dort einen Weg bahnt. Es ist also ganz normal, wenn man vor dem Sachverhalt steht und erst mal wenig Ahnung hat, wie man mit diesem umgehen soll.

Wie auch bei einer Dschungelexpedition ist daher die Vorbereitung entscheidend. Bei einer Dschungelexpedition wird man versuchen, möglichst viele Informationen über das unbekannte Gebiet zu sammeln, eine ungefähre Karte des Gebietes anzufertigen, eine optimale Ausrüstung auf die Beine zu stellen und möglichst viele Dinge und Situationen im voraus zu planen bzw. zu durchdenken. Auch wird man auf Erfahrungen zurückgreifen, die frühere Expeditionen machen konnten.

Eine Hausarbeit sollte man ganz ähnlich angehen und dabei gleichzeitig von den fertigen Juristen lernen, also von jenen, die täglich auf solchen Expeditionen unterwegs sind:

1. Werde Dir über das tatsächliche Geschehen bewusst, baue eine Verbindung zum Sachverhalt auf und verzichte mal kurz auf das Juristische!
Noch bevor man sich auf den Sachverhalt stürzt, sollte man sich erst mal einen kurzen Moment Zeit nehmen und sich vergegenwärtigen, was man da eigentlich gleich machen wird. Das hilft, der zu erwartenden Ahnungslosigkeit und damit verbundenen Panik Herr zu werden. Am besten kocht man sich einen Kaffee oder Tee und liest den Sachverhalt das erste Mal in der Zeit, in der der Kaffee oder Tee abkühlt bzw. durchzieht. Das dürfte in etwa auch zeitlich ausreichen. Beim ersten Lesen sollte man auf Unterstreichungen oder ähnliches verzichten – lasst es Euch gesagt sein, es wird nicht viel bringen. Hat man den Sachverhalt durchgelesen, sollte man das Teil erst mal weglegen, seinen Kaffee oder Tee in Ruhe trinken und dem Kopf Zeit geben, das Gelesene erst mal zu verarbeiten - ohne groß darüber nachzudenken. Grundsätzlich sollte man sich dabei in einer Umgebung befinden, in der man sich wohl fühlt, in der man es schafft, ein Gefühl für den Fall zu entwickeln. Ich persönlich mache das in einem Café, es gibt natürlich aber noch zahlreiche andere Möglichkeiten.

Es geht in dieser absoluten Anfangsphase nicht darum, eine Lösungsskizze für den Fall oder irgendeine juristische Würdigung zu entwickeln (das dürfte in der Regel auch noch gar nicht möglich sein), sondern vielmehr darum, eine Verbindung zu dem Fall aufzubauen, mit dem man sich in den nächsten Wochen oder Monaten auseinandersetzen muss.

Hat man sein Getränk in Ruhe geleert, sollte man sich den Sachverhalt noch einmal vornehmen und ein zweites Mal – wiederum ohne Markierungen – lesen. Dann sollte man ihn wieder bei Seite legen und auf einem Blankoblatt versuchen, das Personen- und Handlungsgeflecht aufzumalen; aus dem Gedächtnis und ohne auf den Sachverhalt zu schielen. Das Ganze muss kein künstlerisches Meisterwerk werden, es geht darum, die aufgenommenen Informationen möglichst optimal zu verarbeiten. Das geht häufig am besten, indem man versucht, diese Informationen irgendwie zu visualisieren.

Ist man mit seinem kleinen Kunstwerk fertigt, schnappt man sich wiederum den Sachverhalt und liest diesen ein drittes Mal. Hier sollte man nun mit unterschiedlichen Farben versuchen, das Personen- und Handlungsgeflecht im Sachverhalt zu markieren (zB.: T wird rot umkringelt, wichtige Handlungen des T werden rot markiert; O wird blau umkringelt, wichtige Handlungen des O werden blau markiert; usw.).

Dieses sollte man dann mit seinem Kunstwerk abgleichen und aus diesem Abgleich ein neues Kunstwerk entwickeln – dieses wird sicher etwas umfangreicher werden, da wohl einige Aspekte hinzukommen werden, die beim ersten Entwurf fehlten. Bis zu diesem Punkt kann man getrost auf das Lesen und gedankliche Bearbeiten der Fallfrage verzichten. Es geht wie gesagt erst mal nur darum, den Inhalt des Falles zu verinnerlichen und ein Personen- und Handlungskonstrukt zu entwerfen – ohne juristische Hintergedanken.

Kommen zwischendurch Ideen für eine mögliche juristische Würdigung auf, sollte man diese aber nicht ignorieren – nur beschäftigen sollte man sich erst einmal nicht damit. Ich schreibe mir solche Ideen und Gedanken dann einfach auf einen weiteren Zettel, damit sie nicht verloren gehen, und arbeite dann weiter an meiner Sachverhaltsskizze.

Ist diese zweite Skizze fertig, hat man schon wirklich was geschafft, man sollte dann nämlich einen wirklich guten und fundierten Überblick über das haben, was sich im Sachverhalt tatsächlich abspielt. Man hat sich einen Zugang zum Fall erarbeitet; meistens wurde auch ein echtes Interesse an dem Sachverhalt geweckt, da man sich recht intensiv mit den Personen und  Handlungen beschäftigt und diese visualisiert hat.

An dieser Stelle bietet es sich an, sich einmal kurz zurückzulehnen und dem Kopf wieder etwas Zeit zu geben, das Aufgenommene zu verarbeiten und abzuspeichern.

2. Füge Deiner Verbindung zum Fall eine erste Prise Jura hinzu
Bevor man dann den Sachverhalt ein viertes Mal liest, schaut man sich die Aufgabenstellung, Bearbeitungshinweise und ähnlichen Anmerkungen an. Wir fügen damit unserem Fallverständnis die erste Prise Jura hinzu. Es geht beim vierten Lesedurchgang also darum, sich anhand der Fallfrage der juristischen Würdigung zu nähern. Wohlgemerkt: zu nähern!

Schreibt man beispielsweise seine Hausarbeit im Zivilrecht, wird in der Regel nach Ansprüchen gefragt sein, die eine Person geltend machen möchte. Man sollte dann den Sachverhalt besonders unter Bezugnahme auf folgende klassische Frage lesen:

„Wer will was von wem woraus?“

Dazu nimmt man sich ein neues Blatt Papier und schreibt genau diesen Satz für jeden Anspruch auf – zunächst einmal ohne das „woraus“, also ohne Anspruchsgrundlage (zB.: Der V möchte von K die Kosten für die ärztliche Behandlung ersetzt haben). Man sammelt so erst einmal alle in Frage kommenden Begehre der Beteiligten.

Sind alle in Frage kommenden Begehre der Beteiligten feinsäuberlich gesammelt, nimmt man sich den Sachverhalt ein fünftes und vorerst auch letztes Mal vor. Dieses Mal wird all das markiert, was man in einen größeren juristischen Zusammenhang einordnen kann. Im obigen Beispiel rund um den Ersatz der Behandlungskosten geht es natürlich um einen möglichen Schadensersatzanspruch. Ein solcher lässt sich grundsätzlich erst mal aus der vertraglichen oder deliktischen (also gesetzlichen) Haftung herleiten. Also nimmt man sich ein weiteres Blatt und schreibt alle juristischen „Themengebiete“ darauf, die sich aus dem Sachverhalt ableiten lassen.

Ist das geschehen, sollte man eigentlich über Folgendes verfügen:

1.    Eine ausführliche Skizze über das tatsächliche Geschehen, über die beteiligten Personen und ihre Handlungen.
2.    Eine Liste mit den in Frage kommenden Begehren der Beteiligten.
3.    Eine Liste mit den übergeordneten Themengebieten, denen man sich in der Hausarbeit wird widmen müssen.

Nun sollte man sich schon einmal – zumindest kurz – mit den in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen beschäftigen. Das dürfte an dieser Stelle auch schon recht gut funktionieren. Man hat sich nämlich jetzt schon ziemlich ausführlich mit dem tatsächlichen Geschehen, dem Begehr der Personen beschäftigt, das aus dem tatsächlichen Geschehen abzuleiten ist und einen Überblick über die Themengebiete erarbeitet, die natürlich letztlich irgendwie mit den möglichen Ansprüchen in Verbindung stehen.

Man schnappt sich also nun die Liste mit den in Frage kommenden Begehren der Beteiligten und fügt in einer Art Brainstorming das zunächst weggelassene „woraus“ hinzu – also die Anspruchsgrundlage(n). Das dient an dieser Stelle vornehmlich der eigenen Motivation. Dass diese Anspruchsgrundlagen später auch so wie aufgeführt in der Hausarbeit abgearbeitet werden, kann passieren, muss aber nicht. Es macht aber durchaus Sinn, wenn man am Ende des Tages wenigstens schon mal einen bunten Strauß an Anspruchsgrundlagen beisammen hat, bei dem noch weitere Blumen hinzukommen bzw. andere wegfallen können. Von der eigentlichen Bearbeitung ist man eh noch etwas.

3. Informationen sammeln, Landkarte zeichnen, den Rucksack ordentlich packen und Ziele abstecken!
Auch die größte Expedition beginnt mit einem kleinen Schritt – nämlich mit dem vor die eigene Haustür. Bisher haben wir eigentlich „nur“ herausfinden können, wohin die Reise in etwa geht. Wir haben den Fall auseinandergenommen, wieder zusammengesetzt und dabei erkannt, dass uns unsere Expedition beispielsweise auf jeden Fall nach Südamerika führen wird – doch Südamerika ist ziemlich groß.  Um also das Ziel unserer Reise weiter eingrenzen zu können, um den richtigen Flug buchen zu können, möchte man sagen, benötigen wir noch weitere Informationen.

Um diese zu erlangen müssen wir – sollten die Informationen nicht irgendwo hier in unseren Onlinekommentaren (#Suchfunktion) oder in Eurem eigenen Buchbestand schlummern – das eigene Heim verlassen und uns auf die Suche nach möglichen Informationsquellen machen. Ziel ist dann in natürlich die universitäre Bibliothek.

Bevor es gleich darum geht, was man in der Bibliothek, am heimischen Computer auf iurastudent.de oder mit einem Buch in der Hand dann so alles machen sollte, sollte vorher noch eine Sache ganz deutlich hervorgehoben werden:

Ordnung ist das halbe Leben! Die zuvor angefertigten Utensilien (Skizze und Listen) sollten selbstredend nicht in den Papierkorb wandern. Auf ihnen baut letztlich die gesamte Hausarbeit auf und man sollte von Anfang an eine gewisse „Reiselogistik“ einhalten und hierbei nun auch von den fertigen Juristen lernen. Die legen sich nämlich für jeden Fall eine Akte an, in der sich wirklich alles befindet, was für den Fall relevant ist – nicht umsonst gibt es den lateinischen Juristenspruch: „Quod non est in actis, non est in mundo“ (Was nicht in den Akten steht, das ist auch nicht in der Welt). Genau das sollte man beherzigen und sich zu eigen machen! Ich kaufe mir hierzu eigentlich immer einen Ringordner, in den dann alle Unterlagen geheftet werden, die sich während der gesamten Bearbeitungszeit ansammeln. Um hierbei auch innerhalb des Ordners eine gewisse Ordnung zu halten (sonst sucht man sich auch dort irgendwann tot), kaufe ich mir zusätzlich ein Register. Für jeden Anspruch, Straftatbestand, etc. gibt es dann ein eigenes Fach, in das die entsprechenden Materialien geheftet werden. Das oberste Fach wird mit allgemeinen Sachen gefüllt, beispielsweise mit der Sachverhaltsskizze und den Listen. Als Deckblatt verwende ich den Sachverhaltstext.

Derartig ausgestattet sollte man sich nun vernünftige Informationsquellen zu den jeweiligen in den Listen aufgeführten Themengebieten besorgen. Es geht darum, tiefer in die Thematik einzusteigen und sich in die juristischen Themengebiete einzulesen. Denn erst wenn man ganz allgemein die Themengebiete, die in der Hausarbeit aufwarten, verstanden hat, kann man dann an die konkrete Fallbearbeitung schreiten. Als mögliche Informationsquellen sollte man zunächst auf Lehrbücher zurückgreifen, wenn man einen sehr allgemeinen Überblick über das Themengebiet benötigt. Will man sich schon etwas konkreter informieren haben sich vor allem Aufsätze und Urteile als wahre Goldgrube erwiesen.

In diesem Zusammenhang noch ein persönlicher Hinweis: Ich würde hierbei auf die Verwendung von Skripten oder Fallbüchern komplett verzichten. Sicher mag es später nicht schlecht sein, das ein oder andere Fallbuch nach ähnlichen Fallkonstellationen zu durchforsten. Gleichwohl ist mir kein Skript bekannt, das dem Umfang einer Hausarbeit gerecht werden würde. Es geht in dieser Einlesungsphase darum, sich wirklich einmal ein fundiertes Grundverständnis für ein bestimmtes Rechtsgebiet anzueignen. Hierzu auf ein Skript zurückzugreifen, das ggf. noch nicht einmal über wertvolle Hinweise auf weiterführende Literatur verfügt, führt diese Phase eigentlich ad absurdum. Ich möchte daher jedem ans Herz legen, sich nicht selbst hereinzulegen und die Zeit zu investieren – es lohnt sich in jedem Fall!

Hat man entsprechende Aufsätze, Urteile und Lehrbücher gefunden, sollte man sich die relevanten Seiten ausdrucken bzw. kopieren, tackern, lochen, im Ordner zunächst unter „Allgemeines“ abheften und hierbei gleich die Fundstelle auf das jeweils vorderste Blatt schreiben (hierdurch erspart man sich eine eventuelle Suche nach der Fundstelle).

Hat man die Recherche fürs erste abgeschlossen, folgt die Lektüre dessen, was man sich vorher ausgedruckt bzw. kopiert hat. Die Kopiererei bzw. das Ausdrucken dürfte eventuell etwas langwierig und nervig sein, dafür hat man nun den Vorteil, mit den Informationen auch wirklich arbeiten zu können (Querverweise, Markierungen im Text und - ganz wichtig – in den Quellenangaben usw.). Und das sollte man dann auch tun – und zwar immer schön ein Themengebiet nach dem anderen und dort dann vom Allgemeinen zum Speziellen!

Während der Lektüre sollte man auch immer die vorher festgestellten Begehrlichkeiten der Beteiligten vor Augen haben, um etwaige Anspruchsgrundlagen, Probleme, Streitigkeiten oder Lösungsmöglichkeiten identifizieren zu können. Hierzu sollte man für jedes Begehr ein eigenes Blatt bereit haben, auf welchem man stichwortartig die gewonnenen Informationen festhält (inkl. dazugehöriger Fundstelle, damit man nachher auch noch weiß, wo man die Information her hat). Auch sollte man den aufgeführten Quellenangaben besondere Aufmerksamkeit widmen, sie sagen einem nämlich, wo man nachschlagen sollte, um etwaigen Problemen auf den Grund zu gehen. Bestenfalls übernimmt man die Quellenangaben gleich mit auf das für das jeweilige Begehr erstellte Blatt.

Insgesamt erhält man zum einen ein wirkliches Grundverständnis für die jeweiligen Themengebiete. Zum anderen besitzt man für jedes Begehr eine Art Lösungscluster, auf dem sich schon einmal eine stolze Anzahl an Informationen befinden, die zur Lösung des Falles beitragen werden und zwar inklusive Fundstellen für die weitere Auseinandersetzung.

In dieses Lösungscluster muss man nun natürlich etwas Ordnung bringen. Es geht natürlich darum, eine Lösungsskizze zu entwickeln, die das Grundgerüst der Hausarbeit darstellen wird. Durch die geleistete Vorarbeit wird dieses Unterfangen aber erheblich vereinfacht, ist man doch schon im Besitz der für die Lösungsskizze benötigten Informationen. Im Laufe der Arbeit werden hier natürlich immer weitere Informationen hinzukommen und man wird eventuell (vermutlich aber eher mit Sicherheit) auf Probleme stoßen, die man noch nicht erkannt hat. Gleichwohl besitzt man mit dem Lösungscluster schon einmal die Basis, die man nun in einen ordentlichen Prüfungsaufbau übersetzen muss.

Hierbei orientiert man sich am allgemeinen und bekannten Prüfungsaufbau für den jeweiligen Anspruch, Straftatbestand oder die jeweilige Klageart und reichert diesen auch gleich mit den Informationen an, die man bisher gefunden hat, indem man die Infos den jeweiligen Tatbestandsmerkmalen bzw. Prüfungspunkten zuordnet (wiederum mit den dazugehörigen Fundstellen und weiteren Quellenverweisen).

4. Was haben wir bisher geschafft? Ein kleines Zwischenfazit...
Wir sind eigentlich nun bestens für unsere Expedition in den Paragraphendschungel präpariert, besitzen wir doch schon mal ein umfassendes Verständnis für die tatsächlichen Geschehnisse - eine Verbindung zum Sachverhalt - sowie eine recht detaillierte Lösungsskizze inklusive zu erwartender Probleme und diesbezüglichen Literatur- und Rechtsprechungshinweisen.

Wie soll es nun weitergehen? Bevor man sich nun wirklich auf die Reise begibt, sollte man für sich selbst einen kleinen Zeitplan anfertigen, in den man Zielvorgaben einträgt, die bis zu einem gewissen Datum erreicht werden sollten (»Anspruch „A“ bis Freitag, den 19. Juli 2013« oder »Literaturauswertung bis Mittwoch, den 24. Juli 2013«). Die Gefahr bei Hausarbeiten ist nämlich recht groß, die Länge des Bearbeitungszeitraums zu überschätzen. Man ist relativ schnell dabei, sich auch mal ein paar Tage eine Auszeit zu gönnen – man hat ja Zeit. Ich persönlich bin zwar durchaus ein Verfechter der Idee, sich auch mal eine solche Auszeit zu genehmigen. Gleichwohl sollte man diese – wenn es irgendwie geht – einplanen und gezielt setzen. So stellt man sicher, dass die Bearbeitung nicht mitten drin unterbrochen wird und man sich nach der Pause erst mal wieder einarbeiten muss. Gleichzeitig gilt natürlich auch – wenn der Kopf qualmt, man nicht mehr weiter weiß oder einfach nur noch genervt ist, Pause einlegen! Es hat dann einfach keinen Sinn, sich durch die Bearbeitung zu quälen, da in der Regel nichts Gescheites bei rauskommen wird.

Im nächsten Teil des Beitrages werden wir uns dann detailliert mit der eigentlichen Arbeit an der Hausarbeit beschäftigen und uns auch dem Thema „Formalia, Formatierung, Fundstellen“ widmen.

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Kommentare

Gast
Mi, 24/07/2013 - 17:50

Meine Güte wer braucht sonen Text?
Wer nicht in der Lage ist auf diese "Tipps" von alleine zu kommen sollte AUF KEINEN FALL Jura, geschweige denn irgendetwas anderes, studieren!

admin
Mi, 24/07/2013 - 21:11

Hallo "OJ",

vielen Dank, dass nach dem Lesen noch Energie für den Kommentar da war - das ist jetzt sogar durchaus auch ernst gemeint! Zuzugeben ist, dass es sich wohl weniger um Tipps handelt als vielmehr um allgemeinere Erläuterungen. Das ist durchaus etwas missverständlich.

Gleichwohl gibt es mit Sicherheit aber auch jede Menge Studierende, denen eine derartige Herangehensweise nicht in der Schule oder der Uni vermittelt wurde und die, gerade wenn sie das erste Mal eine Hausarbeit bearbeiten, vor einigen Schwierigkeiten stehen. Warum man deswegen überhaupt nicht studieren sollte, ist mir ein Rätsel. Methoden lassen sich erlernen und um nichts anderes geht es hierbei.

Beste Grüße,
Paul

Gast
Di, 25/03/2014 - 22:45

Also für meinen Teil bin ich sehr dankbar wenn jemand Du es so beschrieben hast, es ist zumindest ein roter Faden, weil ich erstmal anfange Jura zu studieren...Gruss Holger

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